Wir verstehen unter Klarheit von Informationen, dass diese eindeutig und unmissverständlich sind. Jeder – ob Anlageberater oder Anleger – kann sie ohne weitere Rückfragen verstehen. Klar, oder?
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Klarheit
Recht
Verständlichkeit ist Bürgerrecht!
In mehreren Gesetzen und Verordnungen werden Klarheit und Verständlichkeit von Informationen, Werbebroschüren, Vertragsinhalten etc. bereits seit einigen Jahren gefordert, vor allem in:
- Bürgerliches Gesetzbuch BGB
- Gesetz über den Wertpapierhandel WpHG
- Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen WpDVerOV
- Verbraucherinformationsgesetz VIG
- Informationspflichten-Verordnung VVG-InfoV
Transparenz
Transparenz entsteht, wenn alle zu einem Sachverhalt notwendigen Informationen verständlich und vollständig dargestellt werden. Anleger wollen wissen, wie die Chancen und Risiken für die einzelnen Anlageprodukte aussehen, welche direkten und indirekten Kosten entstehen und welche Verpflichtungen damit außerdem verbunden sein können. Darüber hinaus sollten mögliche Interessenkonflikte offen und übersichtlich werden.
Verständlichkeit (Anschaulichkeit, Deutlichkeit, Einfachheit, Schlichtheit)
Texte und Informationen können als verständlich eingestuft werden, wenn sie bestimmte Eigenschaften wie Lesbarkeit, Vollständigkeit und Übersichtlichkeit aufweisen. Da eine bestimmte Information nicht für jeden Leser verständlich und lesbar ist, müssen für die Bewertung von Verständlichkeit viele Faktoren einbezogen werden.